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EU-Kommission schlägt 90 statt 100 Prozent CO2-Minderung für Neuwagen ab 2035 vor
Am 16. Dezember 2025 hat die EU-Kommission ein Paket für die Autoindustrie vorgelegt. Kern: Ab 2035 sollen Hersteller die Auspuffemissionen ihrer Neuwagenflotte um 90 Prozent senken statt um 100 Prozent. Es ist ein Vorschlag — geltendes Recht ist er nicht.
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Was die Kommission vorschlägt
Laut Mitteilung der Vertretung der EU-Kommission in Österreich (16. Dezember 2025):
- Ab 2035 müssen Hersteller die Auspuffemissionen ihrer Neuwagen um 90 Prozent verringern.
- Die übrigen 10 Prozent sollen sie ausgleichen: mit CO2-armem Stahl „Made in the Union“ (bis zu 7 Prozent) oder mit E- und Biokraftstoffen (bis zu 3 Prozent).
- Vereinfachungen in der Verwaltung sollen laut Kommission jährlich rund 706 Millionen Euro sparen.
- Teil des Pakets ist eine Initiative für Firmenflotten, die emissionsfreie und emissionsarme Fahrzeuge voranbringen soll.
Was vorher galt — und wie es dazu kam
Die EU hatte 2022 festgelegt, dass Neuwagen ab 2035 kein CO2 mehr ausstoßen dürfen. Laut VerkehrsRundschau (12. Dezember 2025) hatte EVP-Fraktionschef Manfred Weber die Abkehr bereits vor der Vorstellung angekündigt: „Statt 100 Prozent eine 90-prozentige Reduktion des CO₂-Ausstoßes“. Laut demselben Bericht sieht der Entwurf Spielraum für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender vor.
Wie es weitergeht
Ein Kommissionsvorschlag ist der Anfang, nicht das Ende. Zustimmen müssen das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten. Bis dahin bleibt die geltende Regel in Kraft. Wann abgestimmt wird, nennen die Quellen nicht. Im Verfahren kann sich der Text noch ändern — die Zahlen 90, 7 und 3 Prozent sind deshalb Stand des Vorschlags, nicht Stand des Gesetzes.
Ändert das etwas für deinen Autokauf?
Kurzfristig nicht. Der Vorschlag richtet sich an Hersteller und deren Flottenwerte, nicht an Käufer. Er verbietet kein Auto und erlaubt kein neues. Er ändert auch nichts an Förderung, Kfz-Steuer oder den Regeln für das Laden in Deutschland.
Wenn du gerade ein Elektroauto bestellst, bleibt der Weg derselbe. Den Ablauf vom Konfigurator bis zur Bestellung zeigt die Käufer-Route; eine Zusammenfassung der Regeln des Empfehlungsprogramms steht auf den Bedingungen.
Was sich nicht geändert hat
Die bestehenden Flottenziele für 2030 und 2035 gelten, bis Parlament und Rat etwas anderes beschließen. Der Vorschlag ist ein Text auf dem Tisch — kein Gesetz.
Quellen
- Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich: „Europäische Kommission präsentiert Paket für einen sauberen und wettbewerbsfähigen Automobilsektor“, 16. Dezember 2025 (abgerufen 6. Oktober 2026)
- VerkehrsRundschau: „Entwurf aus Brüssel: EU-Kommission will Vorgaben für Verbrenner-Aus lockern“, 12. Dezember 2025 (abgerufen 6. Oktober 2026)