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AktuellesRecht und Politik

GEIG-Novelle gebilligt: welche Gebäude künftig Ladepunkte und Leitungen brauchen

Bundestag und Bundesrat haben die Neufassung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) gebilligt, berichtete electrive.net am 13. Juli 2026. Sie verpflichtet Eigentümer neuer Gebäude und ab 1. Januar 2027 auch größerer bestehender Nichtwohngebäude zu Ladepunkten oder Leitungen. Einen persönlichen Anspruch auf eine Wallbox schafft sie nicht.

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Von der Redaktion Tesla-Empfehlungsprogramm.de · veröffentlicht · Ereignis vom

Die neuen Pflichten nach Gebäudeart

Die folgende Übersicht gibt den Bericht von electrive.net (13. Juli 2026) wieder. „Leitungsinfrastruktur“ meint Leerrohre und Kabelwege, „Vorverkabelung“ geht einen Schritt weiter.

GEIG-Novelle: Pflichten laut electrive.net
GebäudeSchwellePflicht
Neues Wohngebäudemehr als drei Stellplätzemind. 50 % der Plätze vorverkabelt, der Rest mit Leitungsinfrastruktur, mind. ein Ladepunkt
Neues Nichtwohngebäudemehr als fünf Stellplätze50 % vorverkabelt, der Rest mit Leitungsinfrastruktur, mind. ein Ladepunkt je fünf Plätze (für Bürogebäude strenger)
Bestehendes Nichtwohngebäudemehr als 20 Stellplätzeab 1. Januar 2027: ein Ladepunkt je zehn Plätze oder 50 % der Plätze mit Leitungsinfrastruktur
Größere RenovierungWohngebäude über drei, Nichtwohngebäude über fünf PlätzeInfrastrukturpflichten, wenn Parkplatz oder Elektrik erneuert werden

Neu ist eine Ausweichmöglichkeit für öffentlich zugängliche Stellplätze: Statt der Pflicht je Stellplatz kann der Eigentümer laut electrive.net öffentliches Laden mit einer bestimmten Leistung pro Stellplatz anbieten — 2,2 kW bei Neubauten, 1,1 kW im Bestand. Davon profitieren etwa Händler, die ohnehin Schnelllader auf ihrem Parkplatz haben.

Warum daraus kein Anspruch auf deine Wallbox folgt

Das GEIG verpflichtet den Eigentümer eines Gebäudes, bei Neubau, Renovierung oder ab einer bestimmten Parkplatzzahl etwas vorzuhalten. Es gibt dir als Mieterin, Mieter oder Wohnungseigentümer keinen Anspruch, dass an deinem Stellplatz eine Ladestation entsteht.

Dieser Anspruch steht woanders, und zwar schon heute: § 554 BGB erlaubt Mietern, vom Vermieter die Erlaubnis für bauliche Veränderungen zu verlangen, die „dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge“ dienen (§ 554 BGB). Für Wohnungseigentümer regelt § 20 Abs. 2 WEG einen vergleichbaren Anspruch gegenüber der Gemeinschaft (§ 20 WEG). Wie du das praktisch angehst, steht in Wallbox als Mieter oder in der WEG.

Wen es in Deutschland betrifft

  1. Bauherren und Vermieter planen Neubauten mit mehr Ladevorbereitung.
  2. Arbeitgeber und Gewerbe mit mehr als 20 Stellplätzen müssen ab 2027 nachrüsten oder Leitungen legen — damit wächst langfristig das Laden am Arbeitsplatz.
  3. Mieter und Beschäftigte profitieren indirekt und mit Verzögerung.

Was du jetzt tun kannst

Frag deinen Vermieter oder Arbeitgeber, ob für das Gebäude Ladepunkte oder Leitungen geplant sind. Wenn du ohnehin eine eigene Wallbox willst, warte nicht auf das GEIG: Wie du die Installation planst und beim Netzbetreiber anmeldest, erklärt Wallbox planen und anmelden.

Was noch offen ist

In Kraft treten die neuen Vorgaben laut electrive.net erst, wenn das neue Gebäudeenergiegesetz samt GEIG im Bundesgesetzblatt erscheint. Ob das bis zum 6. Oktober 2026 geschehen ist, haben wir nicht geprüft. Die bisherige Fassung des Gesetzes findest du auf gesetze-im-internet.de.

Quellen