AktuellesFSD (Supervised): Zulassung in Europa
Niederlande lassen FSD (Supervised) als erstes EU-Land zu – Deutschland nicht
Die niederländische Zulassungsbehörde RDW hat Teslas Fahrerassistenzsystem FSD (Supervised) am 10. April 2026 vorläufig genehmigt – als erste Behörde in Europa. Die Genehmigung gilt nur in den Niederlanden und in Staaten, die sie ausdrücklich übernehmen. Deutschland gehört nicht dazu (Stand 6. Oktober 2026).
Der Empfehlungslink
john580308
Bei Tesla öffnen (neuer Tab)
Link: tesla.com/de_de/referral/john580308
Empfehlungslink: Tesla wendet den Vorteil beim Bestellen an, wir erhalten ggf. Tesla-Credits. Nicht mit Tesla verbunden.
Was die RDW entschieden hat
Tesla bekam die erste Genehmigung für FSD (Supervised) in Europa von der niederländischen Verkehrsbehörde RDW (electrive.net, 13. April 2026). Den Tag der Entscheidung, den 10. April 2026, nennen später heise online und Elektroauto-News. Als Grundlage führte electrive damals drei Zahlen an: 1,6 Millionen Kilometer Testfahrten mit aktivem System in Europa, Demofahrten mit rund 13.000 Tesla-Kunden auf dem Beifahrersitz und mehr als 4.500 Testszenarien auf Rennstrecken.
Wichtiger als die Zahlen ist die Einordnung. Die RDW behandelt FSD (Supervised) ausdrücklich als Fahrerassistenzsystem, nicht als autonomes Fahrsystem (heise online, 6. Oktober 2026). Das ist SAE-Stufe 2: Der Mensch am Steuer bleibt verantwortlich, überwacht das System ständig und greift jederzeit ein.
Der Weg über Artikel 39, Schritt für Schritt
Die Genehmigung ist keine gewöhnliche EU-Typgenehmigung. Sie stützt sich auf Artikel 39 der Verordnung (EU) 2018/858, eine Ausnahme für „neue Techniken oder neue Konzepte“, die zu den bestehenden Vorschriften nicht passen. Alle weiteren Meldungen dieser Reihe folgen diesem Ablauf – deshalb hier einmal vollständig, nach dem Verordnungstext:
- Antrag. Der Hersteller begründet, warum seine Technik mit geltenden Regeln unvereinbar ist, und belegt mit Prüfergebnissen, dass Sicherheit mindestens so gut gewährleistet ist wie durch die Regel, von der er abweicht (Absätze 1 und 2).
- Vorläufige Genehmigung. Solange die EU-Kommission nicht entschieden hat, darf eine nationale Behörde vorläufig genehmigen – gültig „nur in dem Hoheitsgebiet“ ihres Staates. Kommission und andere Mitgliedstaaten erhalten das Prüfdossier (Absatz 4). Das hat die RDW getan.
- Übernahme durch andere Staaten. Behörden anderer Länder „können“ die vorläufige Genehmigung für ihr Gebiet akzeptieren. Sie müssen die RDW nur schriftlich benachrichtigen (Absatz 5). Ein Automatismus ist das nicht: Jedes Land entscheidet selbst.
- Entscheidung für die ganze EU. Dafür braucht es eine Autorisierung der Kommission per Durchführungsrechtsakt (Absatz 3). Vorbereitet wird sie im Fachausschuss TCMV – wie dort abgestimmt wird, erklärt die Meldung zur TCMV-Sitzung im Oktober.
- Falls die Kommission ablehnt. Dann wird die vorläufige Genehmigung sechs Monate später aufgehoben. Bereits gebaute Fahrzeuge dürfen in den übernehmenden Staaten weiter zugelassen werden (Absatz 7). Was das für Funktionen hieße, die per Software freigeschaltet werden, ist laut heise online offen.
Was das für dich in Deutschland heißt
Direkt nichts. Deutschland hat die niederländische Genehmigung nicht übernommen – damals nicht und bis heute nicht. FSD (Supervised) ist in Deutschland nicht zugelassen.
- Kaufe oder abonniere FSD nicht in der Erwartung einer deutschen Freigabe. Ob und wann sie kommt, ist offen. Welche Fahrassistenz du beim Bestellen überhaupt wählen kannst, sortiert der Beitrag Autopilot-Pakete bei der Bestellung.
- Für den Empfehlungsvorteil spielt FSD keine Rolle. Wer über einen Empfehlungslink bestellt, bekommt laut Teslas Empfehlungsseite 1.000 km kostenloses Supercharging für Model Y und Model 3 (Stand: ) – unabhängig von Fahrassistenz-Paketen. Wie der Link funktioniert, steht auf der Käufer-Route.
Was danach kam – und warum Daten auseinanderlaufen
electrive hat seinen Aprilbericht später um weitere Länder ergänzt: Estland und Litauen mit Vermerk vom 1. Juni, Dänemark vom 10. Juni, Belgien vom 15. Juni. Das sind die Daten der Nachträge, nicht der Entscheidungen. Laut einer späteren electrive-Übersicht (electrive.net, 22. September 2026) erkannten Litauen am 20. Mai, Estland am 29. Mai, Dänemark am 9. Juni und Belgien am 10. Juni an. Wir datieren die Folgemeldungen nach diesen Entscheidungstagen. Die nächste Station der Reihe ist die erste Beratung im EU-Ausschuss am 5. Mai.
Quellen
- electrive.net: „Tesla bekommt erste Genehmigung für Fahrassistenten FSD (Supervised) in Europa“, 13. April 2026, mit Nachträgen bis 15. Juni 2026 (abgerufen 6. Oktober 2026)
- Verordnung (EU) 2018/858, Artikel 39 „Ausnahmen für neue Techniken oder neue Konzepte“, EUR-Lex (abgerufen 6. Oktober 2026)
- heise online: „Teslas FSD: Verkehrsminister will notfalls deutschen Sonderweg prüfen“, 6. Oktober 2026 (abgerufen 6. Oktober 2026)
- electrive.net: Tschechien erlaubt FSD (Supervised), 22. September 2026 (abgerufen 6. Oktober 2026)